Der Standortbegründung der I.________ vom 19. Januar 2022 seien die Versorgungskarten trotz Erwähnung im Text versehentlich nicht beigefügt. Die Versorgungslücke sei aber bereits im Text hinreichend begründet worden. Weiter sei es sinnvoll, eine Konzentration der Anlagen an einem bestehenden Standort anzustreben. Mit der Verweigerung der Baubewilligung würde nichts gewonnen, da der bestehende Mast bestehen bliebe. Vielmehr müsste diesfalls der bestehenden Versorgungslücke mit neuen Anlagen begegnet werden. Der Umbau vorliegender Anlage falle denn auch deutlich weniger stark ins Gewicht als die Errichtung zusätzlicher Anlagen in demselben Zielgebiet.