Die Beschwerdegegnerin bringt hierzu vor, es handle sich um einen Umbau einer bestehenden Anlage. Die Beschwerdegegnerin plane zusammen mit der I.________ und der B.________ die Mitbenutzung eines bestehenden Standortes zur grossräumigen Versorgung der Landschaft und der Verkehrsachsen zwischen Riggisberg, Rüeggisberg und Wislisau sowie zur Versorgung der Siedlungsgebiete von Rüeggisberg, Helgisried-Rohrbach und der umliegenden Weiler. Das Versorgungsgebiet umfasse dabei zu einem wesentlichen Teil Flächen ausserhalb der Bauzonen.