Demnach dürften – durch gesetzliche und technische Neuerungen illegal gewordene – Anlagen durch Nach- und Hochrüstungen in ihrer Illegalität nicht verstärkt werden. Die Besitzstandgarantie erlaube bestenfalls den Weiterbetrieb im bestehenden Umfang. Die bestehende Anlage könnte nach heutigem Stand denn 24 Vgl. die Einsprache der Beschwerdeführerin 3 vom 21. Dezember 2021, in den Vorakten der Gemeinde Riggisberg, pag. 0338 f. 25 Vgl. die Einsprachen der Beschwerdeführerin 3 vom 19. bzw. 21. Dezember 2021, in den Vorakten der Gemeinde Riggisberg, pag. 0318 ff. 26 Vgl. die Instruktionsverfügungen der Gemeinde Riggisberg vom 17. Januar bzw. 4. April 2023, in den Vorakten der