Neuer Mast 4.9 m höher als bestehender, Rückbau des alten Mastes.»19 Entsprechend beschrieb die Gemeinde Riggisberg das Vorhaben in der Baupublikation.20 Für die BVD ist nicht ersichtlich, was die Beschwerdeführerin 3 aus dem Vorwurf, es sei ein Neubau und nicht ein Umbau, für sich abzuleiten gedenkt. Sowohl aus dem Beschrieb im Baugesuch wie auch aus der Publikation geht zweifelsfrei hervor, dass bei einem bestehenden Mobilfunkstandort der bestehende Mast abgebrochen und durch einen neuen ersetzt wird. Ein solches Vorhaben stellt keinen eigentlichen Neubau eines ganzen Mobilfunkstandortes dar.