c) Vorliegendes Bauvorhaben betrifft einen bestehenden Mobilfunkstandort. Dieser wird umgebaut, indem der alte Mast durch einen neuen, etwas höheren Mast, ersetzt wird, wobei das Technikhäuschen bestehen bleibt (vgl. für Details die Angaben im Sachverhalt, Ziffer 1). Die Beschwerdegegnerin beschrieb im Baugesuch das Vorhaben wie folgt: «Umbau des Mobilfunkstandortes F.________ (BN-499-1), B.________ (BE_4301A), I.________ (HERO). Bau neuer Mast aufgrund der Statik; Neuer Mast 4.9 m höher als bestehender, Rückbau des alten Mastes.»19 Entsprechend beschrieb die Gemeinde Riggisberg das Vorhaben in der Baupublikation.20