a) Die Beschwerdeführerin 3 bringt vor, die bestehende Mobilfunkanlage von B.________ solle abgebrochen werden. B.________ erhalte Gastrecht auf dem 10 m entfernt zu errichtenden Sendemast der Beschwerdegegnerin und der I.________. Die Anlage habe neu dreimal mehr Antennenkörper und fünfmal mehr Gesamtsendeleistung auf einem 5 m höheren und wesentlich dickerem Mast auf einem doppelt so starken Fundamentblock. Es handle sich damit um einen Neubau der Beschwerdegegnerin in der Landwirtschaftszone und nicht um einen blossen Umbau von B.___