Dieses ist nicht für die Überprüfung des Bauvorhabens bezüglich dem Schutz von nichtionisierender Strahlung zuständig. Vielmehr beurteilt das AGR Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen bezüglich der Frage der Zulässigkeit ausserhalb der Bauzone, wofür es kein funktechnisch versiertes Personal benötigt. Diese erhobene Rüge ist nach dem Gesagten unbegründet. 3. Mangelhafte Baugesuchakten bzw. mangelhaft Publikation