Da sei die Frage erlaubt, wie die Gemeinde Riggisberg erkennen wolle, ob die ihr untergeschobenen Fachberichte überhaupt zutreffend seien, insbesondere diejenigen des AGR, welches bekanntlich über keinerlei funktechnisch versiertes Personal verfüge. Nach Art. 33a BauG hätten die Gemeinden, sofern sie nicht über eigene Fachleute verfügten, die Baugesuche durch ein regionales Bauinspektorat, durch die Fachleute einer anderen Gemeinde oder durch private Fachleute prüfen zu lassen.