7. Am 7. Juli 2025 reichten die Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin ihre Kostennote ein. Am 5. August 2025 reichte die Beschwerdeführerin 3 innert verlängerter Frist ihre Schlussbemerkungen ein. 8. Auf die Rechtsschriften, die vorhandenen Akten und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen