6. Mit Instruktionsverfügung vom 25. Juni 2025 stellte das Rechtsamt allen Verfahrensbeteiligten alle unter Ziffer 5 hiervor genannten Unterlagen inkl. aller Beilagen zu. Gleichzeitig nahm es Kenntnis vom Beschwerderückzug der Beschwerdeführerin 1 sowie des Beschwerdeführers 2 und gab an, diesbezüglich werde die Abschreibung des Verfahrens im Endentscheid erfolgen. Ebenfalls nahm das Rechtsamt in dieser Instruktionsverfügung Kenntnis von den Adressänderungen der Beschwerdeführerin 1 bzw. 3 und löste das Zustelldomizil der drei Beschwerdeführenden auf.