24 RPG erteilt habe. Hierzu gab das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme und forderte u.a. das AGR zur Stellungnahme auf, gestützt auf welche Standortbegründung(en) bzw. welche(s) Ausnahmegesuch(e) nach Art. 24 RPG es seine Verfügung vom 8. November 2022 erlassen habe. Daraufhin gingen Stellungnahmen der Gemeinde Riggisberg vom 26. August 2024, der Beschwerdegegnerin vom 29. August 2024 und des AGR vom 2. September 2024 ein. Mit Eingaben vom 4. September 2024 referenziert die Beschwerdeführerin 3 auf die Beschwerderückzüge der anderen Beschwerdeführenden (vgl. sogleich) und teilte ihre