Das AUE nimmt ergänzend zu seiner Stellungnahme im Vorverfahren zu den Einsprachen6 sodann Bezug auf den Leitentscheid des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 und kommt zum Schluss, auch dieser zwischenzeitlich ergangene Leitentscheid vermöge nichts an seiner Einschätzung zu ändern. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2023 reichte die Gemeinde Riggisberg aufforderungsgemäss das Standortdatenblatt vom 26. Oktober 2021 (Revision 2.0) zu den Akten. Mit E-Mail vom 13. August 2024 reichte die Gemeinde Riggisberg ein Dokument «Standortbegründung Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage inkl. Antrag auf Erteilung Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG» der I.____