Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Ferner ersuchte es das AUE um eine Stellungnahme zu den Rügen im Zusammenhang mit der nichtionisierenden Strahlung (NIS). In der Vernehmlassung vom 15. August 2023 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Riggisberg beantragt in ihrer Stellungnahme vom 4. September 2023 unter Verweis auf ihren Gesamtentscheid die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. In der Beschwerdeantwort vom 11. September 2023 beantragt die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.