4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,5 eröffnete mit Verfügung vom 14. August 2023 das vorliegende Beschwerdeverfahren. Gleichzeitig machte es die Beschwerdeführerin 3 darauf aufmerksam, dass ohne weitere Unterschriften der von ihr bezeichneten Mitverfasser der Beschwerden, diese einzig als Beschwerde der Beschwerdeführerin 3 sowie der Beschwerdeführerin1 und des Beschwerdeführers 2 entgegengenommen würde. Innert der angesetzten Frist wurden keine zusätzlichen Unterschriften eingereicht, weshalb auf der Seite der Beschwerdeführenden nur die Beschwerdeführerin 1, der Beschwerdeführer 2 und die Beschwerdeführerin 3 am Beschwerdeverfahren beteiligt wurden.