Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht vom 15. Dezember 2022 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Bezüglich der Anwendung des Korrekturfaktors bei drei Antennen der Beschwerdegegnerin sowie zwei Antennen der I.________ hielt es fest, alle Voraussetzungen dazu seien erfüllt.4 Mit Bauentscheid vom 10. Juli 2023 erteilte die Gemeinde Riggisberg für das Vorhaben die Baubewilligung.