Dabei sind für die Beschwerdegegnerin auf einer Höhe von 24.40 m über der Höhenkote 0 drei Antennenkörper vorgesehen. Diese bedienen jeweils eine Sendungsrichtung im Azimut 35°, 160° bzw. 310°. Jeder Antennenkörper der Beschwerdegegnerin verfügt über drei Antennen in unterschiedlichen Frequenzen. Diese sollen gemäss dem Standortdatenblatt vom 26. Oktober 2021 (Revision: 2.0) auf den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz) und 1400 bis 2600 MHz sowie im Frequenzband 3600 MHz senden. Davon sollen die drei Sendeantennen im Frequenzband 3600 MHz adaptiv mit Anwendung eines Korrekturfaktors betrieben werden.