Die Einsprachelegitimation setzt eine unmittelbare Betroffenheit durch das Bauvorhaben voraus, d.h. es ist erforderlich, dass die Einsprachepartei persönlich und in höherem Masse als beliebige Dritte oder die Allgemeinheit vom Bauvorhaben berührt wird (sog. spezifische Beziehungsnähe).9 Dass die vom Beschwerdeführer angeführten Interessen als Liegenschaftseigentümer und –vermieter in Kandersteg eine spezifische Beziehungsnähe zum Bauvorhaben begründen, erscheint zumindest zweifelhaft. Letztlich kann diese Frage offen bleiben, da auf die Einsprache aus anderen Gründen nicht einzutreten ist. 3. Ergebnis und Kosten