Gemäss den Informationen auf der Internetseite der Gemeinde Kandersteg ist die Flanke des «Spitze Stei» oberhalb Kandersteg instabil und wird deshalb überwacht; im Wirkungsraum der erwarteten Felssturzereignisse wurde eine dauerhafte Sperrzone definiert, die bis ins Tal des Öschibachs zwischen Oeschinensee und Kandersteg reicht.8 Nach Ansicht des Beschwerdeführers ist es unverständlich, dass das bereits dürftige Wintersportangebot noch unnötig ausgedünnt werde, wenn es doch bereits durch den «Spitze Stei» gefährdet sei. Der Skilift B.________ sei aufgrund seiner Höhenlage ideal und könne für Alpinski und Langlauf genutzt werden.