Diese Einwände betreffen alle die Opportunität des Bauvorhabens, d.h. die Frage, ob das Bauvorhaben eine gute oder schlechte Idee ist. Die Opportunität des Bauvorhabens ist jedoch nicht Prüfungsgegenstand im Baubewilligungsverfahren. 7 Vgl. Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 35-35c N. 13 3/5 BVD 110/2023/124