3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Kandersteg hat mit Eingabe vom 18. August 2023 auf eine Stellungnahme verzichtet. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 22. August 2023 die Abweisung der Beschwerde. II. Erwägungen 1. Eintreten auf die Beschwerde a) Die Beschwerde richtet sich gegen das Nichteintreten auf die Einsprache des Beschwerdeführers, mithin gegen den Bauentscheid der Gemeinde Kandersteg. Gegen die Verfügung des AGR vom 3. April 2023 bringt der Beschwerdeführer keine Rügen vor; diese wird also nicht mitangefochten.