1/5 BVD 110/2023/124 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 4. August 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 6. Juli 2023, das Eintreten auf seine Einsprache und die Abweisung des Baugesuchs der Beschwerdegegnerin.