Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) erteilte mit Verfügung vom 3. April 2023 die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1 für das Bauen ausserhalb der Bauzonen und verknüpfte diese mit Auflagen, welche insbesondere eine Wohnnutzung oder Erweiterung des Gebäudes bei der Talstation untersagen. Die Gemeinde Kandersteg eröffnete die Verfügung des AGR mit Bauentscheid vom 6. Juli 2023. Sie erteilte die Baubewilligung. Auf die Einsprache des Beschwerdeführers trat sie nicht ein. 1 Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700)