Auf dem von der Beschwerdeführerin als Beweismittel einreichten Bild (Google Streetview Screenshot) ist zu erkennen, dass die Gewerbebauten der UeO Grossmatt von diesem Standort aus grösstenteils durch die Ufervegetation entlang des Seitenarms des Tränkibachs verdeckt sind, während der obere Teil des Antennenmastes ohne Abdeckung frei sichtbar wäre und den Horizont ohne Hintergrundabdeckung teilt. Der Antennenmast ist zudem rund 50 m von den bestehenden Masten der Bahnhofsanlage entfernt, weswegen eine Einordung des geplanten Mobilfunkmasts in die Bahnhofsanlage nicht möglich ist.