36 Abs. 3 GBR. Vom BLN-Gebiet aus bestehen Sichtbezüge nach Osten und Südosten zum orts- und denkmalgeschützten Dorfkern von Madiswil, wie die Fotodokumentation der OLK vom 24. Februar 2020 und die Fotodokumentation des Augenscheins vom 8. Juni 2020 der BVD belegen.18 Weiter ist auf den in den Akten befindlichen Fotomontagen ersichtlich, dass die geplante Antenne mit der Höhe von 25 m die Gebäudehöhen der bebauten Umgebung im Gewerbeareal deutlich überragt und die ortsbildgeschützte Dorfsilhouette und die dahinter liegende sanfte Hügelkette, die das Tal im Osten begrenzt, beeinträchtigt.19