Die Anlage soll giebelseitig vor der Nordfassade des rund 7 m hohen Gebäudes H.________strasse 4 errichtet werden. Das Gebäude H.________strasse 4 gehört zur ersten Baureihe am nördlichen Dorfeingang und befindet sich an einer sensiblen Stelle, nämlich direkt im Übergangsbereich vom Gewerbegebiet zur geschützten Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN-Schutzobjekt Nr. 1312 «Wässermatten in den Tälern der Langete, der Rot und der Önz»). Wie in der Erwägung 2e erwähnt, liegt der Standort zudem gemäss dem kommunalen Plan «Landschaftsschongebiete» innerhalb des Landschaftsschongebiets nach Art. 36 Abs. 3 GBR.