Für die Beurteilung könne im Wesentlichen auf die OLK-Be- richte aus dem Jahr 2020 zurückgegriffen werden. Die Hauptproblematik bleibe auch am neuen Standort bestehen bzw. verschärfe sich durch die exponierte Lage direkt am Siedlungsrand in unmittelbarer Nähe zum BLN-Gebiet. Die negativen Auswirkungen auf die Silhouette des Ortsbildes, die Überragung der Horizontlinie, die weiträumige Einsehbarkeit sowie die weiteren in den beiden OLK-Berichten vom 24. Februar 2020 und vom 26. Juni 2020 festgehaltenen Probleme würden durch den neuen Standort nicht entschärft. Im Gegensatz zu ihrer Beurteilung im Jahr 2020, bei der sie zum Schluss gekommen sei, dass der Antennenstandort in der Gewerbezone