c) Im vorinstanzlichen Verfahren hat die OLK in ihrem Bericht vom 22. Mai 2023 das Vorhaben wie folgt beschrieben: Der Standort liege giebelseitig vorgelagert zur ersten Baureihe am nördlichen Dorfeingang. Hinsichtlich Dimensionierung, Gestaltung und Materialisierung entspreche das Bauvorhaben weitgehend dem von ihr im Jahr 2020 beurteilten Vorhaben. Damals sei der Neubau der Mobilfunkanlage nördlich (giebelseitig) des Gebäudes H.________strasse 7 innerhalb des Gewerbegebiets vorgesehen gewesen. Für die Beurteilung könne im Wesentlichen auf die OLK-Be- richte aus dem Jahr 2020 zurückgegriffen werden.