Auch die Horizontlinie werde nicht gestört, da der Mobilfunkmast geradeso gut als Teil der bereits bestehenden Masten der Bahnhofsanlage wahrgenommen werde. Das Argument der OLK, dass der vorliegende Standort wesentlich exponierter sei als jener an der H.________strasse 7, überzeuge nicht, da das Gewerbegebiet relativ klein sei und keine wesentlichen Höhenunterschiede aufweise, so dass es für die visuelle Wahrnehmung keine Rolle spiele, dass die Anlage einige Meter weiter nördlich stehe als der frühere Standort. Die OLK sei ohne nachvollziehbaren Grund von ihrer bisherigen Einschätzung abgewichen, weshalb der Fachbericht vom 22. Mai 2023 an einem qualifizierten Mangel leide.