Eine Würdigung der Sachlage unter Berücksichtigung der konkreten Umstände führe hingegen zum Schluss, dass die Anlage ohne Weiteres bewilligungsfähig sei. So nehme der ortseinwärts gehende Betrachter auf der Unterdorfstrasse die Anlage unweigerlich im Kontext mit der Bahnhofsanlage sowie den Industrieanlagen, welche sich auf dem Überbauungsgebiet Grossmatt befänden, wahr. Dank der Positionierung der Anlage westlich der markanten Bahnhofsanlage sei es keineswegs naheliegend, dass die Anlage im Kontext der Silhouette des Ortsbildes wahrgenommen werde.