5/10 BVD 110/2023/122 3. Ortsbild- und Landschaftsschutz; Würdigung a) Die Vorinstanz erteilte den Bauabschlag gestützt auf die negative Beurteilung durch die OLK. Auch die Gemeinde hielt im Amtsbericht vom 2. Juni 2023 fest, die Antenne wirke sich negativ auf das Ortsbild aus. Ihrer Ansicht nach sei die UeO Grossmatt kein geeigneter Standort für das Bauvorhaben.