Sodann liegt der Antennenstandort gemäss dem kommunalen Plan «Landschaftsschongebiete» innerhalb des Landschaftsschongebiets nach Art. 36 Abs. 3 GBR.16 Die Landschaftsschongebiete bezwecken die Schonung von Gewässern und Böden, die Erhaltung bedeutender Lebensräume für die wildlebende Tier- und Pflanzenwelt und das Bewahren des Landschaftsbildes. Störende Infrastrukturanlagen sind untersagt. Landwirtschaftliche Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen sind zugelassen, wenn sie für die Bewirtschaftung notwendig sind, zur Revitalisierung der Landschaft beitragen und sich gut in das Landschaftsbild einfügen.