das Landschaftsschutzgebiet, welches einen ähnlichen Schutzzweck vorsieht und ähnlich verläuft wie das BLN-Schutzobjekt Nr. 1315. Allerdings verläuft die Grenze deutlich weiter vom vorgesehenen Antennenstandort entfernt (ca. 440 m).15 Im Landschaftsschutzgebiet sind ausschliesslich standortgebundene, unauffällig gestaltete Kleinbauten zugelassen, die den Schutzzweck nicht beeinträchtigen dürfen und im öffentlichen Interesse liegen. Sodann liegt der Antennenstandort gemäss dem kommunalen Plan «Landschaftsschongebiete» innerhalb des Landschaftsschongebiets nach Art.