Das Ensemble am Kirchhügel wird als «prächtig und gleichsam als Wahrzeichen und Höhepunkt des Dorfes» beschrieben. Die Baugruppen C und D gelten gemäss dem Zonenplan13 der Gemeinde Madiswil gleichzeitig als kommunale Ortbildschutzgebiete im Sinne von Art. 33 Abs. 1 GBR. Ortsbildschutzgebiete zeichnen sich durch einen räumlichen oder historischen Zusammenhang aus. In diesen Gebieten werden Objekte zusammengefasst, deren Wert in ihrer Wirkung in der Gruppe liegt. e) Für das Bauvorhaben sind schliesslich Vorschriften zum besonderen Landschaftsschutz relevant. Die von diesen Vorschriften betroffenen Gebiete liegen auf der Nordseite des vorgesehenen Antennenstandortes.