In der weiteren Umgebung der Bauparzelle liegen ausserdem die Baugruppen C (Madiswil, Dorf Nord) und D (Madiswil, Dorf Süd) gemäss kantonalem Bauinventar. Bei diesen Baugruppen handelt es sich um Baudenkmäler im Sinne von Art. 10a Abs. 1 BauG. Baudenkmäler dürfen durch Veränderungen in ihrer Umgebung nicht beeinträchtigt werden (Art. 10b Abs. 1 BauG). Die Baugruppen C und D liegen auf der anderen Seite der Bahnlinie. Sie reichen bis zu 110 m (Baugruppe 8 VGE 2019/295 vom 28. September 2020 E. 2.4 mit Hinweisen; 2019/280 vom 28. September 2020 E. 2.3 mit Hinwei-