1 Der Übergang zur Landwirtschaftszone erfordert in Bezug auf Material- und Farbwahl Rücksichtnahme auf die angrenzenden Siedlungsstruktur. 2 Pro Baufeld ist die Überbauung als bauliche und architektonische Einheit zu gestalten. Es sind einheitliche und konstruktionsgerechte Materialien zu wählen. 3 Farbgebung: Grossflächige grelle Farbtöne sind nicht gestattet. Die zuständige Baupolizeibehörde ent- scheidet endgültig über die Farbgebung. 4 Mit der Baueingabe sind für Material und Farbgebung Vorschläge zu machen.