Die Gemeinde Madiswil teilt in ihrer Stellungnahme vom 1. September 2023 mit, dass sie am Amtsbericht vom 2. Juni 2023 festhalte und dieser weiterhin Gültigkeit habe. Die vormaligen Einsprecherinnen und Einsprecher haben sich am Beschwerdeverfahren nicht beteiligt. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 13. Dezember 2023 holte das Rechtsamt bei der Vorinstanz ausserdem die Akten des Verfahrens bbew 113/2019 ein und zog die Archivakten BVD 110/2019/196 bei. Gleichzeitig erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2023 hielt die Vorinstanz an ihrem in der Stellungnahme vom 23. August 2023 gestellten Rechtsbegehren fest.