3. Gegen den Bauentscheid vom 6. Juli 2023 reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 31. Juli 2023 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids des Regierungsstatthalteramts vom 6. Juli 2023 und die Erteilung der Baubewilligung. Die Beschwerdeführerin macht zusammengefasst geltend, der Bauentscheid sei in mehreren Punkten falsch, rechtswidrig und willkürlich. Sie ist der Meinung, dass der geplante Standort ideal sei und sich die geplante Antennenanlage gut in die gewerblich-industriell geprägte Umgebung einordne.