Mit Amtsbericht vom 2. Juni 2023 beantragte die Gemeinde Madiswil dem Regierungsstatthalteramt, die Baubewilligung sei zu verweigern bzw. den Bauabschlag zu erteilen. Gestützt auf die erneut negative Beurteilung der OLK erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau mit Bauentscheid vom 6. Juli 2023 den Bauabschlag.