Die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) beantragte in ihrem Bericht vom 22. Mai 2023, das Bauvorhaben aufgrund der negativen Auswirkungen auf das qualifizierte Orts- und Landschaftsbild nicht zu bewilligen. Die OLK hatte bereits im Jahr 2020 im Beschwerdeverfahren der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD 110/2019/196) eine gleich hohe Mobilfunkanlage der Beschwerdeführerin im selben Gewerbeareal als nicht mit dem Orts- und Landschaftsbild vereinbar beurteilt. Mit Amtsbericht vom 2. Juni 2023 beantragte die Gemeinde Madiswil dem Regierungsstatthalteramt, die Baubewilligung sei zu verweigern bzw. den Bauabschlag zu erteilen.