Die Beschwerdeführerin beabsichtigt die Errichtung eines 25 m hohen Sendemastes mit sechs Antennenkörpern auf zwei Ebenen im oberen Teil des Mastes. Gemäss Standortdatenblatt vom 1. Dezember 2022 (Revision: 1.0) ist vorgesehen, die Sendeantennen in den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz), 1800 bis 2600 MHz und im Frequenzband 3500 MHz zu betreiben. Die Sendeantennen im Frequenzband 3400 MHz sollen adaptiv mit je 16 Sub-Arrays unter Berücksichtigung eines Korrekturfaktors betrieben werden. Unterhalb der Sendeantennen sollen zusätzlich zwei Richtfunkantennen installiert werden.