1. Die Beschwerdeführerin reichte am 12. Dezember 2022 bei der Gemeinde Madiswil ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf der Parzelle Madiswil Grundbuchblatt Nr. F.________ ein. Die Parzelle liegt im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung Nr. 4 «Grossmatt» (nachfolgend: UeO Grossmatt).1 Die Gemeinde Madiswil leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau weiter. Die Beschwerdeführerin beabsichtigt die Errichtung eines 25 m hohen Sendemastes mit sechs Antennenkörpern auf zwei Ebenen im oberen Teil des Mastes.