Die Beschwerdegegner haben daher der Beschwerdeführerin die Parteikosten zu ersetzen. Die Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Beschwerdegegner haben somit der Beschwerdeführerin die Parteikosten von CHF 6134.45 zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 22. Dezember 2022 und die Verfügung des AGR vom 17. November 2022 werden aufgehoben. Dem Baugesuch vom 6. März 2020 mit Projektänderung vom 12. März 2021 wird der Bauabschlag erteilt.