d) Was die Scheune anbelangt, so sind nach der bewilligten Erstellung im Jahr 1946 und dem bewilligten Anbau 196926 keine weiteren baulichen Massnahmen aktenkundig oder erwähnt. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Scheune im massgebenden Zeitpunkt vom 1. Juli 1972 in etwa Zustand befand, wie sie sich heute auf den aktenkundigen Bildern27 präsentiert. Die bereits 1972 bestehende Scheune mit Anbau (Remise) war damals gemäss Angaben der Beschwerdegegner landwirtschaftlich genutzt. Heute diene die Scheune als Lagerraum für Holz und die Remise als Garage.