Diese Umbauten sind jedoch bei der Beurteilung der Identität – da allesamt nach dem 1. Juli 1972 erfolgt – nicht zu beachten, weshalb beim vorzunehmenden Vergleich mit dem strittigen Bauvorhaben nicht uneingeschränkt auf die vorhandenen Bilder des heutigen Zustandes des Wohnhauses19 abgestellt werden kann. Abzustellen ist bei dieser Beurteilung vielmehr primär auf die in den Baubewilligungsakten des Umbaus 2004 enthaltenen Projektpläne (Grundrisse und Fassade)20, auf welchen der Zustand des Gebäudes vor diesem Umbau 2004 zu erkennen ist, und die in diesem Dossier enthaltenen Fotos (ein schwarz-weiss Bild, welches aus der Zeit vor diesem Umbau stammt21, sowie diverse