Es werde neben der ursprünglichen Lage und Staffelung des Gebäudes sogar die Firstrichtung verändert. Zudem werde der Anbau teilweise auch reduziert, um die in der Garagenbaute wegfallende Fläche im neuen Wohngebäude «kompensieren» zu können. Beim Wohnhaus werde aus einem einfachen Baukörper ein deutlich höherer zweigeschossiger Baukörper mit einer neuen Zugangstreppe. Die neue Treppen- und Balkonanlage führe zu einer völligen Veränderung der Identität der Referenzbaute. Es sei nicht nur die massive Verschiebung, sondern auch der neue Baukörper in seiner Gestaltung, welcher offensichtlich nicht wesensgleich sei.