a) Die Beschwerdeführerin rügt, der Grundsatz der Wesensgleichheit sei verletzt worden. Es solle aus einem einfachen, wahrscheinlich bloss landwirtschaftlichen Gebäude ein modernes Zweifamilienhaus entstehen (K.________weg 10). Zudem solle aus einer landwirtschaftlichen Scheune eine Garagenbaute entstehen (K.________weg 8a). Ein einfacher Vergleich der Pläne zeige, dass die Volumen der beiden Baukörper massiv verändert und auch vergrössert würden. Die Garage werde nicht nur deutlich verschoben, sondern auch die Gestaltung völlig verändert. Es werde neben der ursprünglichen Lage und Staffelung des Gebäudes sogar die Firstrichtung verändert.