a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Liegenschaft K.________weg 8a solle im Jahr 1946 bewilligt worden sein, der nördliche Teil im Jahr 1969, ihm sei aber kein Einblick in diese Bewilligungen gewährt worden. Dadurch sei das rechtliche Gehör verletzt worden. Gleiches gelte für die Liegenschaft K.________weg 10/10a, für welche es offenbar zwei Baubewilligungen aus den Jahren 2012 und 2014 gebe. Auch in diese Bewilligungen sei ihm kein Einblick gewährt worden.