» - In der Verfügung des AGR vom 17. November 2022 findet sich zum Gebäude K.________weg 10 folgende Aussage: «Belegt sind zwei Umbauten des – damals noch landwirtschaftlich genutzten – Bauernhauses in den Jahren 2012 und 2014 (u.a. eine Erweiterung des Balkons, innere Umbauten und die Sanierung der Fassaden und Wände).» Die Gemeinde wurde aufgefordert, diese Baubewilligungsakten aus den Jahren 2004, 2012 und 2014 sowie allfällige weitere vorhandene Akten die beiden erwähnten Gebäude betreffend im Original nachzureichen.