1/12 BVD 110/2023/11 Anpassung der Garage, leichte Verschiebung des Hauptgebäudes». Nach erneuter Publikation hielt die Beschwerdeführerin an ihrer Einsprache fest. Mit Verfügung vom 17. November 2022 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1 unter Auflagen. Gestützt auf diese Verfügung erteilte die Gemeinde Saanen mit Gesamtentscheid vom 22. Dezember 2022 die Baubewilligung.