1. Die Beschwerdegegner reichten am 6. März 2020 bei der Gemeinde Saanen ein Baugesuch ein für den Abbruch eines Einfamilienhauses mit Studio und Scheune (mit Garage) sowie den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage für die Eigennutzung auf Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Nach Publikation des Vorhabens erhob die Beschwerdeführerin gegen das Bauvorhaben Einsprache. Am 12. März 2021 reichten die Beschwerdegegner eine Projektänderung ein mit dem Titel «Gestalterische